Prozessbeschreibung für Schulen bei positivem Corona-Laborbefund
Zutrittsverbot in Schulen
Liebe Eltern,
in der neuen Rundverfügung des Landes Niedersachsen besteht ein Betretungsverbot in Schulen für Personen ohne negativen Coronaselbsttest.
Ich bitte Sie dies zu beachten und ein Betreten der Schule zu vermeiden.
Nutzen Sie bitte bei Bedarf den Telefon-, Email- oder Iserv Videokonferenzkontakt.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Broekmans
Start nach den Osterferien
Am 12.4.21 beginnt der Schulbetrieb im Szenario B. Am Montag startet die Gruppe B.
Liebe Eltern,
in der Anlage ist eine Dokumentationsvorlage für die Selbsttests Ihrer Kinder. Diese sollte immer in der Postmappe Ihrer Kinder sein.
Falls Sie sich die Vorlage nicht ausdrucken können, reicht für Montag bzw. Dienstag eine formlose Bestätigung der Testung mit negativem Ergebnis per Mail oder Zettel.
Sie bekommen dann das Formblatt am ersten Präsenztag oder Notbetreuungstag Ihres Kindes über die Postmappe.
Um eine gute Verteilung der 2 Selbsttests über die Wochen zu gewährleisten, haben wir uns für eine generelle Testung Mo und Do entschieden, da ja auch Kinder in der Notbetreuung und somit jeden Tag in der Schule sind.
Wenn Ihr Kind nicht in der Notbetreuung ist, können Sie auch in der 2 Tagewoche Di und Do testen.
Eine Coronaansteckung verläuft ja nicht von einem Tag zum anderen, daher ist eine Verteilung der Testtage über die Woche sinnvoll.
Die Dokumentationsvorlage bietet ihnen die Tage Mo-Do an. Wenn Sie privat zusätzliche Tests benutzen (z.B. bei einer Erkältung ihres Kindes), können Sie diese auch auf dem Formblatt dokumentieren.
Bei einem positiven Test müssen Sie dies der Schule und dem Gesundheitsamt melden.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern noch schöne restliche Ferien und einen gesunden Einstieg in die Schulwoche…
Mit freundlichen Grüßen
Antje Broekmans
Briefe von Kultusminister 11.02.21
Winterimpressionen aus Westerhausen
Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan
Hier finden Sie die aktuellen Hygienevorschriften.
Regelungen ab dem 20.1.2020
Bis zum 14.02.2021. verbleiben die Grundschulen in Szenario B. Eltern können ihr Kind mit den unten angefügten Antrag von der Präsenzpflicht bis zum 14.02. befreien lassen.
Die Zeugnisse werden je nach Präsenztag an folgenden Tagen ausgegeben:
28.01. 2021 (Gruppe B)
29.01.2021 (Gruppe A).
Am 01.02. und 02.02.2021 sind Zeugnisferien.
Der Präsenzunterricht beginnt wieder am 03.02.2021 mit Gruppe B.
Briefe des Kultusministers vom 6.1.2020
11.01.-15.01.2021 Szenario C (mit Notbetreuung)
18.01.-29.01.2021 Szenario B (mit Notbetreuung)
Am 18.01.2021 startet Gruppe B!
Weitere Informationen finden Sie im Schulinfo, sowie den Briefen des Kultusministers:
Krankheitssymptome, was nun?
Darf mein Kind in die Schule?
Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes zunächst umgehend bei der Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Wiederzulassungsregelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

Bente und Cleo
Unsere Schulhunde Bente und Cleo grüßen alle Schüler, ganz besonders die Erstklässler!

Foto: Petra Winkler